Dänischförder

Beherrschung der dänischen Sprache ist notwendig.

Dänischunterricht

Dänischförder

für dich

Falls Du noch nicht über ausreichende Dänischkenntnisse verfügst, um am Dänischunterricht teilzunehmen, musst du einen Dänischförderkurs belegen und am Ende des ersten Jahres eine Prüfung ablegen. Bestehst du diese Prüfung nicht, hast du auch im zweiten Jahr Förderunterricht in Dänisch.

Wenn du aus Deutschland kommst und an das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig aufgenommen wirst, musst du eine Aufenthaltsbestätigung und eine CPR-Nummer beantragen.

Die Aufenthaltsbestätigung bekomst du seit April 2019 nur noch auf der Internetseite von Ny i Danmark. Auch wenn du schon eine Aufenthaltsgenehmigung von einer Nachschule in Dänemark hast, musst du hier eine Neue beantragen. Wenn du Fragen hast, darfst du gerne im Sekretariat anrufen, Telefonnr. 0045 74622636, täglich von 8.00 – 12.00 Uhr.

Erst nach Erhalt der Aufenthaltsbestätigung kann die CPR-Nummer bei der Meldebehörde (Borgerservice) beantragt werden. Hier meldest du auch die neue Wohnadresse an.

Hast du bereits eine CPR-Nummer so muss bei Schulanfang deine aktuelle Adresse bei der Meldebehörde registriert sein.

Meldebehörde

Kommune Apenrade / Aabenraa Kommune

Adresse der Meldebehörde:
Aabenraa Kommune, Borgerservice, Skelbækvej 2, DK-6200 Aabenraa
Tel: +45 73 76 76 76
Internetauftritt: Borgerservice