Das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig
– eine besondere Schule

2024 Frühlingsfest

Auch in Frühling ist nochmals Zeit zum feiern. Beim diesjährigen Frühlingsfest am 23.2. hatten sich alle so richtig schick gemacht. Ganz nach dem Motto: “Overdressed”.

Internationales

Internationale Verbindungen

Für uns als Schule der deutschen Volksgruppe in Dänemark sind interkulturelle Begegnungen, Zusammenarbeit und Kontaktpflege ein natürlicher Bestandteil unseres Daseins und unserer Arbeit. Deutsch in einem dänischen Umfeld ist heute keine Entweder-Oder-Entscheidung, sondern ein ”Sowohl-als-auch”, das unseren Schülerinnen und Schülern einzigartige Entwicklungsmöglichkeiten und sprachliche und kulturelle Kompetenzen bietet.

Dabei beschränken sich unsere Aktivitäten aber keineswegs nur auf deutsch-dänische Aspekte und auf unsere einzigartige Grenzregion, die selbstverständliche Bestandteile unseres Schullebens sind. Natürlich behandeln wir auch im Unterricht in vielen Fächern internationale Themen. Ein besonderer Höhepunkt der dreijährigen Gymnasialzeit ist die Studienfahrt in der 2g, die fast immer zu einem Ziel außerhalb Dänemarks und Deutschlands führt. 2020 fahren unsere 2g-Klassen nach Spanien (Malaga), Ungarn (Budapest), Frankreich (Marseille) und Kanada (Montréal). Eine Bildauswahl von früheren Fahrten, zu denen in der 3g noch eine Fahrt innerhalb Dänemarks oder Deutschlands kommt, findet sich in unserer Bildergalerie.

In Kanada pflegen wir eine freundschaftliche Verbindung zum Vanier College in Montréal [www.vaniercollege.qc.ca]. Dieses ist jährlich Ziel einer Studienfahrt einer 2g-Klasse. Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten während ihres Aufenthalts auch Unterricht am College und sind in Gastfamilien untergebracht sind.

Erasmus+ – Projekt

ErasmusPlus-Projekt ”Kreatives Lernen”

Unsere Schule beteiligt sich regelmäßig an internationalen Austauschprojekten. In den Schuljahren 2017-19 waren wir Teil des ErasmusPlus-Projektes ”Kreatives Lernen”.

Fünf Länder – ein gemeinsames Projekt: Im Rahmen des von der EU finanzierten ErasmusPlus-Programms für lebenslanges Lernen hatten sich fünf Schulen zusammengeschlossen, um neue kreative Lernmöglichkeiten zu erstellen. Dabei bauten sie eine gemeinsame ”Spielefirma” auf, über welche die von unseren Schülerinnen und Schülern entwickelten Ideen und Produkte auch erhältlich sein sollten. Ziel war es, diese Materialien europaweit im Unterricht einsetzen zu können, um bei möglichst vielen die Lernmotivation zu fördern.

Unsere Partnerschulen waren:

Bolyai János Gimnázium in Kecskemét (Ungarn), www.bolyai-kkt.sulinet.hu

Holstenschule – Gymnasium der Stadt Neumünster, Europaschule, www.holstenschule.de

Yoan Ekzarh Foreign Language Highschool in Varna (am Schwarzen Meer, Bulgarien), www.5eg.org

Istituto Tecnico Economico Internazionale „Enrico Tosi“ in Busto Arsizio (Lombardei, Italien) www.etosi.it

Erarbeitet wurden die Lernspiele bei gemeinsamen Aktivitäten an allen fünf beteiligten Schulen. Erster Gastgeber war im Februar 2018 das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig. Hier wurden erste Spielideen entwickelt, Erfahrungen ausgetauscht und unsere ”Spielefirma” gegründet, welcher unsere internationale Schülerschaft den Namen CLUE (Creativity-Learning-Understanding-Education) gegeben hat.

Bei aller Kreativität und Arbeit kam in diesem Projekt natürlich auch das internationale Miteinander nicht zu kurz. Auch Land und Leute wurden bei gemeinsamen Aktivitäten und Ausflügen kennengelernt. Die Schülerinnen und Schüler wohnten während ihres Aufenthalts in Familien und waren auch selbst private Gastgeber für ihre internationalen Partner.

Nach dem Entstehen erster Lernspiele in Dänemark standen beim zweiten Treffen im Mai 2018 in Bulgarien an der Yoan Ekzarh Foreign Language Highschool in Varna an der bulgarischen Schwarzmeerküste  die Entwicklung und Erprobung einer Vielzahl von kreativen Spielen im Mittelpunkt. Dabei wurden verschiedene Fachbereiche berücksichtigt wie Deutsch als Fremdsprache, Geschichte, Biologie und Geographie.

Im September 2018 traf sich das CLUE-Team an der Holstenschule in Neumünster, um die gemeinsam erarbeiteten Ideen weiter zu entwickeln und umzusetzen. Während dieses dritten Treffens der Erasmus+-Gruppe beschäftigten sich die Schüler und Schülerinnen mit Mathespielen und einem Strategiespiel zu Europa.

Dies geschah auch beim vierten Zusammentreffen der Projektgruppe im Mai 2019 am Istituto Tecnico Economico Internazionale „Enrico Tosi“ im italienischen Busto Arsizio, einer 70.000-Einwohner-Stadt in der Nähe der Metropole Mailand. Vollendet wurde das Projekt im Frühjahr 2019 am Bolyai János Gimnázium im ungarischen Kecskemét. Die von unseren Schülerinnen und Schülern erarbeiteten kreativen Lernspiele werden natürlich über den Abschluss des ErasmusPlus-Projektes hinweg zugänglich bleiben.

https://www.nordschleswiger.dk/de/nordschleswig/internationales-team-setzt-kreativitaet

Comenius-Projekt ”EUROMIN”

Auch zuvor ist unsere Schule immer wieder Teil internationaler Austauschprojekte gewesen. Erwähnt sei das Comenius-Projekt EUROMIN über nationale Minderheiten in Europa, zusammen mit Schülern aus Kecskemét, Neumünster og Bundesgymnasium Rein ved Graz (Steiermark, Østrig) www.bgrein.at..

Nationale Minderheiten – nicht nur im schleswigschen Grenzland zählen sie zum festen Bestandteil der Gesellschaft, sondern praktisch überall in Europa. Leider weiß man oft wenig über sie, und vielerorts werden sie von der Staatsnation nicht wahrgenommen, mancherorts kommt es zu langwierigen Konflikten.

Dies war Grund genug für die Schülerinnen und Schüler von vier Gymnasien aus vier Ländern, sich eingehender mit der Thematik zu beschäftigen. Finanziell möglich wurde dies durch das EU-Programm Comenius für lebenslanges Lernen. Erarbeitet wurden die gemeinsamen Vorhaben bei Besuchen bei allen vier Partnerschulen.

Dabei war das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig als Vertreter Dänemarks der erste Gastgeber. Zum einen war es praktisch, dass sich alle Beteiligten unter einem Dach auf dem Knivsberg kennenlernen konnten. Zum anderen konnten unsere Schülerinnen und Schüler ihren Gästen aus erster Hand vom Leben in einer Minderheit berichten.

Fortgesetzt wurde die gemeinsame Arbeit bei unseren Partnern an der Holstenschule in Neumünster, am Bolyai János Gimnázium in Kecskemét und schließlich am Bundesgymnasium Rein bei Graz  www.bgrein.at. Ergänzt wurde die intensive Projektarbeit, zu der auch viele anregende Diskussionen mit Vertretern kultureller Minderheiten beitrugen, durch gemeinsame Ausflüge. Die Schülerinnen und Schüler waren jeweils bei Privatfamilien untergebracht und lernten das Leben im Gastland auf diese Weise aus erster Hand kennen.

Entstanden sind in jenen Wochen mehrere Dokumentationen zu den Minderheiten in den jeweiligen Ländern. Den feierlichen Abschluss bildete die Übergabe der gemeinsam verfassten Petition für einen besseren Schutz der Minderheiten in Europa an den Abgeordneten des Europaparlaments Jörg Leichtfried.

Die während des Projekts erstellten Produkte können hier eingesehen werden:

http://www.europeansharedtreasure.eu/search.php?txt_town=neum

Unsere Partner von der Holstenschule in Neumünster haben zudem die folgenden Filmberichte erstellt:

https://www.youtube.com/watch?v=IhmVOTBBClc

https://www.youtube.com/watch?v=7qRRUWrF0Aw

https://www.youtube.com/watch?v=I2WdyPQX44M

Ein Gesamtbericht, erstellt von unseren Partnern des Bundesgymnasiums Rein, ist hier zu sehen:

https://www.bgrein.at/images/stories/comenius/2013Euromin_BroschuereMultilateralesComeniusprojekt.pdf

Anderes

Zu unserem Internationalen Profil zählt auch das jährliche Schülerpraktikum in Brüssel , das wir seit vielen Jahren gemeinsam mit unseren Partnern vom Katharineum zu Lübeck anbieten.

Auch viele Projekte wie unser jährliches Volleyballturnier, musikalische Aktivitäten unseres Chores und unsere überaus erfolgreiche Theater-AG  führen unsere Schülerinnen und Schüler immer wieder mit Altersgenossen in Dänemark, Deutschland und anderen Ländern zusammen. Zu den Theater-Aktivitäten zählen zudem regelmäßige Gastspiele des Agora-Theaters aus St. Vith in Belgien.

Es versteht sich von selbst, dass wir auch in Dänemark viele Kontakte pflegen, zumal wir trotz unserer Besonderheit als deutschsprachige und privatrechtlich getragene Schule Teil des gewöhnlichen Lehrbetriebs in ganz Dänemark sind. Regelmäßig bekommen wir Besuch von anderen Schulen im Land und senden unsere Schüler zu diesen. Mit dem Gefion-Gymnasium in der Kopenhagener Innenstadt pflegen wir jährlich einen mehrtägigen Schüleraustausch mit Teilnahme am Unterricht.

Und nicht zuletzt zeigt unser Schülerbotschafter-Projekt  gemeinsam mit den beiden dänischen Gymnasien südlich der Grenze, Duborg-Skolen (Flensburg) und A.P. Møller-Skolen (Schleswig), welchen Stellenwert die Zusammenarbeit über alle Grenzen hinweg für uns am Deutschen Gymnasium für Nordschleswig hat.

Darüber hinaus verbinden uns langjährige Partner- und Freundschaften mit:

Gymnasium Kronshagen (bei Kiel) www.gymnasium-kronshagen.de

Katharineum zu Lübeck www.katharineum-zu-luebeck.de

Deutsches Gymnasium Pécs/Fünfkirchen (Ungarn) www.kvi-pecs.hu

Wir über uns

Wir sind ein kleines Gymnasium – offen, lebendig, zuhause in zwei Kulturen. Wir bemühen uns um deine fachlichen Qualifikationen, die Förderung deiner Persönlichkeit und um eine gute Gemeinschaft innerhalb deiner Klasse und unserer Schule. Dafür bieten wir mit der Größe unserer Schule und einem engagierten Kollegium die besten Voraussetzungen. Ein weiteres Plus sind unsere kleinen Lerngruppen.

Was das DGN (Deutsches Gymnasium für Nordschleswig) auszeichnet, ist seine Zweisprachigkeit, Deutsch und Dänisch auf muttersprachlichem Niveau mit Deutsch als verbindlicher Unterrichtssprache. Wir führen dich zum „dänischen studentereksamen“ und zum Abitur in Deutsch. Damit erlangst du direkten Zugang zu Universitäten sowohl in Dänemark als auch in Deutschland. Diese Fähigkeit,  in beiden Sprachen heimisch zu werden, wird dir in deiner weiteren Ausbildung und im Beruf von Nutzen sein.

Unser Schulkonzept  hat sich als überaus erfolgreich erwiesen, wie die landesweit herausragenden Notendurchschnitte der letzten Jahre zeigen. Das Einbeziehen moderner EDV-Technologie in den Unterricht aller Fächer ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Der kulturelle Standort unserer Schule ist ein ganz besonderer:

Als Gymnasium der deutschen Minderheit möchten wir unsere Schüler in die deutsche und dänische Kultur einführen. Dabei ist unsere Schule offen auch für Schüler, die nicht aus Nordschleswig kommen. Unsere Lage im Grenzland unterstützt ein vorurteilsfreies Miteinanderumgehen. Denn nicht zuletzt befinden wir uns an der spannenden Schnittstelle von Zentraleuropa und Skandanivien.

Der Schulträger unseres Gymnasiums ist der Deutsche Schul-und Sprachverein für Nordschleswig (DSSV) und der gewählte Gymnasiumsausschuss ist unser Vorstand, der zuständig ist in allen übergeordneten  Fragen wie zum Beispiel der Finanzen.

In allen pädagogischen Fragen und in denen des Schulbetriebs trifft unser Schulleiter Jens Mittag die Entscheidungen. Er trägt auch die Verantwortung gegenüber dem dänischen Unterrichtsministerium, Unterricht und Prüfungen betreffend. Darüber hinaus kennt er alle Schüler mit Namen und seine Tür steht jedem offen. Unterstützt wird er vom Schulleitungsteam, von Simone Sippel Pedersen, Ines Muche und Lars Jahn. Sie helfen weiter bei Fragen zur Unterrichtsorganisation, Fächerwahl oder zum  Prüfungsablauf. Und dann ist da unsere Schulsekretärin Karin: Sie kann dir alle Fragen zum Umfeld des Schulalltags beantworten.

Wenn du uns kennenlernst, wirst du Lehrer treffen, die offen und engagiert mit Schülern arbeiten, sehr gut ausgebildet sind an deutschen und dänischen Hochschulen und in ihren Fächern sowie  mit ihren vielfältigen Interessen euch zu begeistern verstehen.

Was uns für unsere Gemeinschaft und unser Arbeiten in der Schule wichtig ist, haben wir in der Schulordnung  zusammengefasst.

 

Ehemalige Schüler stellen sich vor

Amy Paust Absalon, 20

Mein Name ist Amy Paust Absalon, ich bin 20 Jahre alt und ich habe 2018 am Deutschen Gymnasium für Nordschleswig meinen Abschluss gemacht. Danach habe ich am UC Syd Hadersleben meine Traumausbildung zur Physiotherepeutin begonnen. Ich habe mit 13 angefangen, Deutsch zu lernen. Ich komme aus einer dänischen Familie, in der beide Elternteile nur gebrochen Deutsch sprechen. Inzwischen ist Deutsch zu meiner zweiten Muttersprache geworden. Das hat für mich den Vorteil, dass ich mit richtig vielen Mitauszubildenen am UC Syd sprechen kann, die aus Flensburg und Umgebung kommen. Ich bin sehr gerne zum DGN gegangen und bin gerne Teil der Minderheit, denn die Schule ist sehr klein, so dass alle einander kennen.

Louisa Mathies, 22

Ich studiere momentan Soziologie und Politikwissenschaft an der University of Edinburgh in Schottland. Mein zweisprachiger Schulgang in der deutschen Minderheit in Dänemark hat mir eine gute Basis dafür gegeben, mit mehreren Sprachen umzugehen. Neben meinem Studium arbeite ich als Lehrerin an der deutschen Samstagsschule in Edinburgh und unterrichte Kinder, die auch zwei- oder mehrsprachig aufwachsen. Die Vorteile meines mehrsprachigen Hintergrunds erlebe ich daher in dieser internationalen Stadt täglich. Obwohl ich ins Ausland gezogen bin, sind die Bindungen zu meinem engsten Freundeskreis aus DGN Zeiten seit unserem Abitur in 2014 deutlich stärker geworden, wir sprechen untereinander weiterhin beide Sprachen und fühlen uns so an die Minderheit gebunden.

Elena Haig, 21

Mein Name ist Elena, ich bin 21, und bin in meinem 2. Studienjahr in International and European Law (LLB) in Groningen, in den Niederlanden. Meine Zeit am Deutschen Gymnasium für Nordschleswig (DGN) hat mich sehr geprägt, das fällt mir jetzt bei meinem Studium besonders auf. Eine Deutsche Schule in Dänemark hat sehr viele Vorteile, insbesondere die Zweisprachigkeit und Angehörigkeit der Minderheit. Durch meine Zeit am DGN habe ich gelernt, wie wichtig Vielfalt ist, und das hat mir sehr geholfen bei der Wahl meines Studiums. Das DGN hat mir nicht nur die weitere akademische Laufbahn erleichtert, sondern auch wichtige kulturelle und soziale Kompetenzen beigebracht, sodass ich in den Niederlanden keine Probleme hatte mich zurechtzufinden. Eine weitere Besonderheit daran, auf dem DGN gewesen zu sein, ist, dass es möglich ist, mit mehr als einem Land eine Verbundenheit zu spüren, diese Verbundenheit ist für mich ein sehr großer Teil meiner Identität, und wird es auch immer bleiben.

Studienberatung

Der Studienberater von Studievalg Sydjylland ist für Fragen zu eurer derzeitigen oder zukünftigen Ausbildungssituation zuständig. Er verfügt über gute Beziehungen zu den Universitäten und Ausbildungszentren und versorgt euch mit passenden aktuellen Informationen. So werdet ihr nicht im Unklaren gelassen, welche Fördergelder, Stipendien, Zulassungsvoraussetzungen für euch in Frage kommen könnten. Braucht ihr vielleicht eher Mathematik oder Physik auf A-Niveau? Sind Latein-Kenntnisse für euer Studienfach von Vorteil? Wie kommt ihr an einen Ferien-Sprachkurs?

An bestimmten Tagen im Jahr kommt auch die außerschulische Ausbildungsberaterin von der Bundesagentur für Arbeit aus Flensburg in unsere Schule, um euch rechtzeitig über eure Möglichkeiten und Chancen in Deutschland zu informieren.

Darüber hinaus steht  euch die erfahrene Studienberaterin des DGN, Ulrike Sønderbek, als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Studievalgs Sprechstunden findet Ihr in Lectio und www.bookstudievalgsyd.dk.

Auch wenn ihr persönliche Probleme habt, lassen wir euch nicht allein! Unser Ziel ist es, euch fachlich, sozial und emotional zu unterstützen, so dass ihr euch nicht überfordert fühlt und der Schulabschluss als Ziel erreichbar bleibt. Unter diesem Link kannst du über die vier Säulen der Beratung am DGN nachlesen.

Wenn du dringend Hilfe brauchst, kannst du dich jederzeit an den Klassenlehrer, die Schulleitung oder die Studienberatung wenden. Alle werden vertrauensvoll versuchen, eine Lösung für dich zu finden.

Schülervertretung

Die Schülervertretung (SV) vertritt eure Interessen in der Schule und gestaltet das Schulleben für die Schülerschaft mit. Sie gestaltet und leitet die Organisation der Schülerinteressen, nimmt in dieser Funktion an den Lehrerkonferenzen teil und veranstaltet selbst regelmäßige Treffen der Schülervertretung. Sie unterstützt so das Gespräch zwischen Schulleitung, Kollegium, Eltern und Schülern und vertritt die Belange der Schüler gegenüber den schulischen Einrichtungen.

Vertreter der SV nehmen an den Sitzungen von Schülergremien auf regionaler und auch auf Landesebene teil, um dort schulübergreifende Aktionen abzustimmen und die Vertretung der Schülerinteressen auf den jeweiligen Ebenen weiterzuführen.

Darüber hinaus organisiert sie an unserer Schule verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen, die das Schulleben bereichern und ist Ansprechpartner der Schülerinnen und Schüler bei Konflikten und Problemen.

Schulordnung

Schulordnung für das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig

§ 1 Präambel

Unsere Schulordnung soll dazu beitragen, das Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten zu regeln. Sie geht von dem Grundgedanken der Mitverantwortung und der gegenseitigen Rücksichtnahme aus. Sie soll dazu beitragen, dass der Auftrag der Schule erfüllt werden kann.

Die im Folgenden formulierten Maßnahmen bei Schulversäumnissen bzw. Verstößen gegen die Schulordnung dienen weniger der Bestrafung als vielmehr frühzeitiger Erziehung der Schüler, welche ihr Verhalten durchaus zum Positiven ändern, wenn sie rechtzeitig und konsequent die Folgen ihres Handelns erfahren.

Eine Nichtbeachtung der Schulordnung kann Sanktionen mit sich führen. Die Schulleitung ist die übergeordnete Instanz in allen Entscheidungen in Bezug auf die folgenden Regeln.

§2 Rechtliche Grundlage – Bekanntmachung

Auf Grund des Erlasses des dänischen Unterrichtsministeriums (Bekendtgørelse om studie- og ordensregler i de gymnasiale uddannelser, BEK nr. 1077 af 13/09/2017) und des Gesetzes „lov om røgfri miljøer“ (Lov nr. 512 af 6.6.2007) wird auf Beschluss der Lehrerkonferenz 19.12.2017 und der SV am 10.01.2018 mit Zustimmung des Gymnasiumausschusses am 27.11.2017 die nachstehende Schulordnung für das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig erlassen.

Die Schulordnung ist jederzeit auf der Homepage des DGN zu finden und wird den Schülern zu Beginn der 1g und den Eltern auf dem ersten Elternabend der 1g Klassen vorgestellt.

 §3 Allgemeine Ziele und Verhaltensweisen

Als Ausgangspunkt gilt, dass das DGN eine Schule und damit ein Ausbildungsort und Arbeitsplatz für viele ist. Das Benehmen des Einzelnen hat große Bedeutung für die Möglichkeiten anderer. Es ist deshalb wichtig, dass das Verhalten aller an der Schule von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist. So ist jeder persönlich mit dafür verantwortlich, dass der Unterricht nicht gestört wird und dass Lern- und Lehrmittel, das Inventar und die Gebäude sorgfältig behandelt werden.

Die Würde aller Beteiligten muss geachtet werden. Niemand darf in seiner körperlichen und geistigen Unversehrtheit gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Diese Pflicht gilt auch auβerhalb der Schule und in der Freizeit. Insbesondere gilt diese Pflicht bei allen Aktivitäten im Internet.

Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände und Materialien ist verboten. Der Besitz, Handel und Konsum von Drogen und Alkohol und das Rauchen sind auf dem Schulgelände verboten. Bei Verstößen gegen diese Regeln sowohl von Schülerseite als auch von Seiten der Angestellten wird a) eine mündliche Verwarnung, b) eine schriftliche Abmahnung erteilt. Bei mehrfachen Verstößen erfolgt ein Schulverweis bzw. eine Kündigung.  Die Schulleitung kann das Alkoholverbot bei festlichen Veranstaltungen aufheben.

Benutzung von Schuleinrichtungen

Das Prinzip der Verantwortung in der Schule verlangt von jedem, für sein Tun einzustehen. Mit dem Schuleigentum ist sinnvoll und pfleglich umzugehen, ebenso ist das Eigentum der anderen zu achten. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen.

An einer Schule, die den Interessen aller gerecht werden soll, müssen alle anerkennen, dass Selbstdisziplin geübt werden muss. Dazu gehört auch, dass niemand beim Lernen gestört oder gehindert werden darf. Belästigungen durch Lärm, Schmutz oder Unordnung sind zu vermeiden.

Für die Sauberkeit in den Unterrichtsräumen ist die jeweilige Klasse/der jeweilige Kurs verantwortlich. Jeder hat seinen Abfall unverzüglich wegzuräumen. Gebrauchtes Geschirr usw. muss rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn zur Spüle in der Cafeteria gebracht worden sein.
Essen und Trinken ist im Unterricht grundsätzlich nicht gestattet. Über etwaige Ausnahmen entscheidet allein die unterrichtende Lehrkraft. Jeder Schüler/ jede Schülerin stellt nach dem Unterricht seinen/ihren Stuhl hoch. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich am Ordnungsdienst zu beteiligen.

Werden Räume nach Unterrichtsschluss benutzt, sind die Benutzer/ bzw. derjenige, der die Erlaubnis gibt, für die Ordnung verantwortlich. Die Schule kann keine Haftung für Wertgegenstände übernehmen. Deshalb wird davon abgeraten, Wertsachen in die Schule mitzubringen. Der Verkauf von Waren und das Einsammeln von Spendengeldern in der Schule müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Werbung in der Schule ist unzulässig. Plakate und Aushänge dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung angebracht werden. Schulfremde Druckschriften dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung verteilt werden.

§4 Unterricht

Jede Klasse entwickelt in Zusammenarbeit mit ihren Lehrerinnen und Lehrern, insbesondere mit dem Klassenteam, eigene Regeln, an die sich alle Mitglieder der Klasse halten sollen, sowie Maßnahmen bei Nichteinhaltung. Im Zentrum dieser Regeln stehen die von allen beschlossenen Grundhaltungen und Grundregeln.

Im Unterricht muss den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben werden, sich an Planung und Gestaltung zu beteiligen, Eigeninitiative zu entwickeln und ihre Interessen einzubringen sowie Konflikte zu erkennen, zu lösen oder auszuhalten.

Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.

Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet aktiv am Unterricht teilzunehmen durch:

  1. Anwesenheit im Unterricht,
  2. fristgerechtes Abgeben von schriftlichen Aufgaben, die qualitativ und quantitativ den festgesetzten Forderungen gerecht werden,
  3. Teilnahme an Terminprüfungen, Jahresprüfungen und anderen Klausuren,
  4. Teilnahme an Exkursionen mit einer Eigenleistung in der gesetzlich festgesetzten

Höhe,

  1. Teilnahme am Unterricht, der an einen anderen Ort verlegt wurde.

Die von der Schule ausgegebenen Lehr- und Lernmittel sind schonend und zweckentsprechend zu behandeln, da sie mehrfach genutzt werden. Für Beschmutzen, Bemalen, Zerstören oder Verlust wird die Schule Ersatz verlangen. Es wird für jedes Schuljahr ein Bücherdepositum erhoben.

In die Schule sollen nur die Gegenstände mitgebracht werden, die zum Unterricht üblicherweise benötigt werden. Der Lehrer entscheidet, welche elektronischen Geräte im Unterricht angewendet werden dürfen.

Falls der Fachlehrer einige Minuten nach dem Klingeln nicht im Unterrichtsraum erschienen ist, benachrichtigt der Klassensprecher die Verwaltung.

§5 Physische Versäumnisse

 §5.1 Anwesenheit im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen

Versäumnisse werden nach folgenden Regeln registriert:

In jedem Fach/Kurs registriert die Lehrkraft die physische An- bzw. Abwesenheit der Schüler in einem Monat spätestens bis zum Monatsende in dem elektronischen Administrationssystem (Lectio). Kommt der Schüler/die Schülerin bis zu 15 Minuten zu spät, wird dieses mit dem Faktor 0,3, bis zu 30 Minuten mit dem Faktor 0,6 einer Stunde registriert. Die registrierten Versäumnisse sind für die Schüler, Lehrer und die Schulleitung in Lectio einsehbar.

§5.2 Maßnahmen bei physischen Versäumnissen

Wenn sich die Versäumnisprozente nach den Herbstferien über alle Fächer gemittelt in einem kritischen Bereich befinden (mehr als 10 %), findet ein Gespräch zwischen Teamleitung oder Schulleitung und Schüler statt, um die Gründe für die Versäumnisse zu besprechen. In der Regel soll in diesem Fall eine mündliche Verwarnung erteilt werden mit der Auflage, die Versäumnisprozente zu reduzieren, Steigen die Versäumnisse nach der mündlichen Verwarnung über 15%, wird in der Regel eine schriftliche Verwarnung vom Schulleiter erteilt. Dasselbe tritt ein, wenn die Versäumnisse bei der mündlichen Verwarnung bereits über 15% lagen und nicht reduziert werden.   Sollten die Versäumnisse am Ende des Schuljahres mehr als 15 Prozent betragen, kann der Schüler zu internen Prüfungen in einzelnen oder allen abgebenden Fächern zur Feststellung der Jahresnote herangezogen werden. Gegebenenfalls kann zusätzlich die Zahl der Examensprüfungen erhöht werden.

Überschreiten die Versäumnisse in mindestens einem Fach die genannten Grenzen, können dieselben Sanktionen ergriffen werden, auch wenn die über alle Fächer gemittelten Fehlzeiten die Grenzen unterschreiten.

Versäumnisprozente von mehr als 15% gelten als Verstoβ gegen die Schulordnung, so dass alle in §7 genannten Maβnahmen angewendet werden können.

§5.3 Gutgeschriebene Abwesenheit

Nimmt ein Schüler wegen anderweitigen Aktivitäten im Auftrag der Schule nicht am Unterricht teil, ist die Abwesenheit im elektronischen Administrationssystem (Lectio) als „godskrevet fravær“ zu verzeichnen. Die Schülerin/ Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nachzuholen. Die Schulleitung entscheidet, ob eine Aktivität als „im Auftrag der Schule“ zu werten ist.

 §5.4 Krankheitsfälle

Liegt eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit vor, die durch ein ärztliches Attest bescheinigt wird, so werden in Absprache mit der Schulleitung Sonderregelungen getroffen.

§6 Schriftliche Versäumnisse

 §6.1 Abgaberegelung bei schriftlichen Arbeiten

In jedem Fach/Kurs mit schriftlichen Aufgaben registriert der Lehrer/die Lehrerin

die schriftlichen Versäumnisse in dem elektronischen Administrationssystem (Lectio).

Handhabung von schriftlichen Versäumnissen:

Von jedem Schüler wird erwartet, dass eine Aufgabe fristgerecht abgegeben wird. Im Krankheitsfall muss mit der Lehrkraft ein anderer Abgabetermin abgesprochen werden. Gibt es andere Gründe, die einer fristgerechten Abgabe im Wege stehen, ist dies mit der Lehrkraft zu besprechen. Es ist die Lehrkraft, die entscheidet, ob ein anderer Abgabetermin vereinbart wird. Bei allen Arbeiten, die nicht fristgerecht abgegeben werden – auch im Krankheitsfall – liegt es in der Entscheidung der Lehrkraft, die Arbeit zu bewerten. Eine Korrektur erfolgt in jedem Fall.

§6.2 Maßnahmen bei schriftlichen Versäumnissen

Bei unentschuldigter Nichtabgabe schriftlicher Aufgaben hat der Fachlehrer das Recht, unangekündigt und während der Fachstunden eine schriftliche Aufgabe nachschreiben zu lassen oder durch eine andere Form der Prüfung zu einer Bewertungsgrundlage zu gelangen. Der in dieser Zeit versäumte Fachunterricht wird nicht als Fehlzeit registriert, muss aber von dem betreffenden Schüler eigenständig nachgearbeitet werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Schüler am Nachmittag einzubestellen, um eine Aufgabe bearbeiten zu lassen (skrivefængsel). Hierzu wird man von der Schulleitung einbestellt. Das Erscheinen ist Pflicht und ein Nichterscheinen kann als Verstoβ gegen die Schulordnung gewertet werden.

Wenn die schriftlichen Versäumnisse ein kritisches Ausmaß (20%) erreicht haben, werden die Schüler zum Gespräch bei der Schulleitung bestellt. Hier wird eine letzte Frist (in der Regel eine Woche) für die Abgabe der Aufgaben gesetzt. Diese Frist wird dem Schüler schriftlich mitgeteilt. Die fehlenden schriftlichen Aufgaben werden bei der Schulleitung abgegeben, die diese nach Abzeichnung an die betreffende Lehrkraft weiterleitet. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird dies als Verstoß gegen die Schulordnung gewertet und § 7 tritt in Kraft.

 Ergänzung zu § 5.2 und § 6.2:

Sowohl bei physischen als auch bei schriftlichen Versäumnissen gilt:

Bei minderjährigen Schülern behält sich die Schule vor, den Erziehungsberechtigten einen erhöhten Versäumnisstand mitzuteilen. Im Falle dauerhaft erhöhter Versäumnisse veranlasst die Schule, dass Schüler „studieinaktiv“ erklärt werden und somit kein SU mehr erhalten. Den Beschluss darüber trifft die Teamkonferenz.

§6.3 Abgabe von Plagiaten

 Sind schriftliche Arbeiten auch in Teilen Plagiate und somit keine eigene Leistung, kann die Arbeit mit einer -3 bewertet werden. Die Abgabe von Plagiaten im Wiederholungsfall kann als Verstoβ gegen die Schulordnung gewertet werden, so dass entsprechende Maβnahmen – insbesondere die in § 7 genannten – angewendet werden können.

§7 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Wenn die Schulleitung der Auffassung ist, dass Verstöße gegen die Schulordnung

vorliegen, können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Aussprechen einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung
  • Ausschluss von konkreten Veranstaltungen/ Aktivitäten
  • bis zu 10 Tagen Ausschluss vom Unterricht. Der Ausschluss wird

als Versäumnis registriert.

  • zusätzliche Prüfungen am Ende des Schuljahres,
  • keine Zulassung zu den Prüfungen in einem oder mehreren Fächern
  • Verbot, bestimmte Gegenstände (u.a. das Handy) in der Schule zu benutzen. Ein privater Gegenstand eines Schülers kann bis zu 24h gemäβ §6, stk 4 der „bekendtgørelse om studie- og ordensregler“ von der Schule eingezogen werden.
  • Bei besonders groben Verstößen erfolgt ein endgültiger Schulverweis.

Die Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Vergehen stehen.

§8 Abmahnungen

Die Maßnahmen nach § 7 aufgrund von physischen oder schriftlichen Versäumnissen sollen nur nach vorausgegangener mündlicher und im Abstand von 4 Wochen erfolgter schriftlicher Verwarnung durchgeführt werden. Die schriftliche Verwarnung wird dem Schüler zugestellt.

In besonders schweren oder Wiederholungsfällen können die o.g. Maßnahmen ohne vorausgegangene schriftliche Abmahnung erfolgen (s. § 8, Stk. 3 der bekendtgørelse). Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

 §9 Versetzung

Die Versetzung ins nächste Schuljahr ist davon abhängig, dass der Schüler/die Schülerin im Durchschnitt eine ausreichende Leistung erzielt hat. Bei Abschluss des Unterrichts bewertet die Klassenkonferenz den Leistungsstand des einzelnen Schülers. Wenn ein Schüler einen Notendurchschnitt von 02 oder mehr erreicht hat, hat der Schüler/die Schülerin ein Recht darauf, versetzt zu werden.

§10 Nicht-Versetzung

Die Schulleitung kann die Versetzung verweigern, wenn der Schüler/die Schülerin am Ende des Schuljahres einen Notendurchschnitt unter 02 erzielt hat und wenn die laufende Evaluation gezeigt hat, dass die Leistungen des Schülers/der Schülerin nicht ausreichend sind. Einem Schüler/einer Schülerin, der/die nicht versetzt wurde, kann erlaubt werden, die Klassenstufe einmal zu wiederholen, jedoch so, dass ein Schüler eine fünfjährige Verweildauer am Gymnasium nicht überschreitet. Der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin muss die Gelegenheit haben, sich zu der Nicht-Versetzung zu äußern und die Schulleitung muss über die Klagemodalitäten informieren. Die Wiederholung einer Klassenstufe muss innerhalb einer gegebenen Frist schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

§11 Sonderbestimmung

Die Schulordnung gilt auch für Schüler, die nur an einzelnen Fächern teilnehmen.

§12 Sonderbestimmung

Die Schulordnung gilt auch für Schüler, die als Selbststudierende (selvstuderende) die gymnasiale Ausbildung absolvieren.

§13 Sonderbestimmung

Die Schulordnung gilt auch für Schüler, die an den so genannten Ergänzungsfächern (gymnasiale suppleringskurser) teilnehmen.

§14 Sonderbestimmung – Dänischprüfung

Wird man von der Schule verpflichtet, an dem Förderunterricht in Dänisch teilzunehmen, ist der Verbleib an der Schule von dem Bestehen der zugehörigen Prüfung abhängig. Ein Durchfallen in dieser Prüfung führt dazu, dass man seine Ausbildung am Deutschen Gymnasium für Nordschleswig nicht fortsetzen kann.

Erreicht man in allen erzielten Zeugnisnoten auβer den Dänischnoten einen Notendurchschnitt von 6,2 oder mehr, erhält man nach den Sommerferien die Möglichkeit, sich ein zweites Mal prüfen zu lassen. Ein Nichtbestehen im zweiten Versuch führt dazu, dass der Schüler die Schule verlassen muss.

Eine Sonderregel gilt für Schüler aus Familien, die ihren Wohnsitz in Nordschleswig haben und denen es deshalb nicht zuzumuten ist, ein anderes Gymnasium als das DGN zu besuchen. In diesem Fall können die Schüler ihre Ausbildung am DGN fortsetzen, auch wenn die Dänischprüfung im Förderunterricht nicht bestanden ist. Diesen Schülern können weitere Fördermaβnahmen im Fach Dänisch auferlegt werden. Über die Anwendung der Sonderregel entscheidet die Schulleitung.

§15 Klagen

Klagen über die Entscheidungen der Schulleitung in Bezug auf Verstöße gegen die Schulordnung können innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Schüler die Sanktionen zur Kenntnis genommen hat, eingereicht werden. Die Klage muss schriftlich an die Schulleitung eingereicht werden, die diese an das Unterrichtsministerium weiterleitet. Dazu verfasst die Schulleitung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Klage eine Stellungnahme und lässt sie dem Schüler zukommen. Bevor die Klage weitergeleitet werden kann, hat der Kläger fünf Kalendertage Zeit, um die Stellungnahme der Schulleitung zu kommentieren. Die Kommentare des Klägers müssen ebenfalls an das Unterrichtsministerium weitergeleitet werden. Die Klage gegen die eingeleiteten Maßnahmen der Schulleitung hat keine fristverlängernde Wirkung.

§16 Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt am 15.01.2018 in Kraft.

Für das Schülerwohnheim und für die verschiedenen Studienfahrten gelten besondere

Verhaltensregeln.

Satzung

Satzung

§1.Der Name des Gymnasiums ist  Deutsches Gymnasium für Nordschleswig, Svinget 26 – 28, DK 6200 Aabenraa. Die CVR-Nummer des Gymnasiums ist: 47 59 49 28. Das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig ist eine körperschaftseigene Institution (selvejende institution).

Abs. 2. Das Gymnasium ist in der Gemeinde Apenrade (Aabenraa Kommune) ansässig.

§2. Das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig ist dazu verpflichtet, jederzeit die geltenden Regeln des dänischen Gymnasiengesetzes (gymnasieloven) einzuhalten.
Gleichzeitig erkennt es auch die Satzungen des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig (DSSV) mit seinen Zielsetzungen an.

§ 3. Der Gymnasiumsausschuss ist der Vorstand für das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig und nimmt als solcher die übergeordnete Leitung wahr, wozu auch die Verwaltung der staatlichen Zuschüsse gehört.

Abs. 2. Der Rektor/die Rektorin ist für die tägliche Schulleitung und dem Vorstand
gegenüber für den Betrieb des Gymnasiums verantwortlich. Der Rektor/die Rektorin hat gegenüber dem dänischen Unterrichtsministerium die pädagogische Verantwortung für den Unterricht und die Examina.

§4. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • der/dem Vorsitzenden, die/der auf der Vertretertagung des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig für drei Jahre gewählt wird.
  • drei Jahrgangsvertretungen, die jeweils von der Elternschaft der Schü­lerinnen und Schülern in der 1g für drei Jahre gewählt werden.
  • einer Vertreterin/ einem Vertreter der Elternschaft aus dem Kreis der Internatsbewohnerinnen/ Internatsbewohnern, die/der für drei Jahre gewählt  wird. Der Vertreter der Elternschaft der Internatsbewohner scheidet aus dem Gymnasiumsausschuss aus, wenn keines seiner Kinder mehr im Internat lebt, es sei denn, er wird auf einer einberufenen Versammlung der Internatselternschaft durch eine Wahl bestätigt.

Abs. 2. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter können während ihrer Amtszeit nicht abgewählt werden.

Abs. 3. Die Schülervertretung (SV) des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig wählt eine Vertreterin/einen Vertreter, die/der ohne Stimmrecht teilnimmt.

 Abs. 4. Der Gymnasiumsausschuss sollte möglichst aus einer gleichen Anzahl von Männern und Frauen bestehen.

Abs. 5. Ohne Stimmrecht nehmen teil:

  • der/die Schulleiter/in des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig,
  • eine Personalvertreterin/ ein Personalvertreter des Kollegiums des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig,
  • die Leiterin/ der Leiter des Schülerwohnheimes,
  • eine Vertreterin/ ein Vertreter der Geschäftsstelle des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschles­wig.

Abs. 6. Die Angestellten des Gymnasiums können nicht Mitglied des Vorstandes sein und können nur an den Wahlen teilnehmen, wenn sie gleichzeitig Eltern von Schülerinnen bzw. Schülern des Gymnasiums sind.

Abs. 7.  Die Vorstandsmitglieder sind in ihren Entscheidungen frei.

Abs. 8.  Die Vorstandsmitglieder müssen volljährig sein. Die Mehrheit im Vorstand (u.a. der/die Vorsitzende) muss im zentralen Personenregister Dänemarks (CPR) mit einem Wohnsitz in Nordschleswig registriert sein. Ist der Platz einer Elternvertreterin/ eines Elternvertreters im Ausschuss vakant, z.B. weil sich keine Elternvertreterin/ kein Elternvertreter findet oder weil eine Elternvertreterin/ ein Elternvertreter im Laufe der Periode ausscheidet, kann vom Gymnasiumsausschuss eine Person benannt werden. Diese Person ist so zu benennen, dass weiterhin die Mehrheit im Vorstand mit einem Wohnsitz in Nordschleswig im zentralen Personenregister registriert ist.

Abs. 9.  Die Vorstandsmitglieder haften nicht persönlich für die Schulden der Schule, können aber nach gewöhnlichem dänischen Haftungsrecht verantwortlich gemacht werden. Es kann kein Honorar für die Tätigkeit als Vorstandsmitglied gezahlt werden.

Abs. 10.  Bei Befangenheit scheidet ein Vorstandsmitglied mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand aus. Wenn von einer generellen Befangenheit auszugehen ist, wird ein neues Mitglied für den Rest der Wahlperiode benannt.

Abs. 11.  Für den Vorstand, den Rektor/die Rektorin und andere Angestellte der Schule gelten im Übrigen die Bestimmungen des Kapitels 2 (Befangenheit) und des Kapitels 8 (Schweigepflicht) des dänischen Verwaltungsgesetzes.

Abs. 12. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimm- berechtigten Mitglieder persönlich anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Es kann nicht durch Vollmacht oder durch Brief abgestimmt werden.

Abs. 13. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll muss mindestens folgende Punkte enthalten:

– Datum

– Anwesenheitsliste

– Tagesordnung

– Beschlüsse

Ausschussmitglieder haben das Recht, eine abweichende Meinung ins Protokoll aufnehmen zu lassen. Das Protokoll muss von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden und der Protokollführerin/ dem Protokollführer unterschrieben werden. Festgestellte Befangenheit muss im Protokoll vermerkt werden.

Abs. 14. Der Gymnasiumsausschuss beschließt eine Geschäftsordnung, aus der hervor-geht, wie die Sitzungen einberufen werden.

§ 5.In seiner Eigenschaft als Vorstand für das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig beschließt der Ausschuss

  • über den finanziellen Rahmen für das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig und zwar unter Berücksichtigung der dänischen Zuschussrichtlinien für private Gymnasien und der Zuschussrichtlinien für Bewilligungen aus dem Volksgruppenhaushalt der deutschen Volksgruppe in Nordschles­wig.
  • nach Empfehlung der Schulleiterin/ des Schul­leiters über die Verwaltung des bewilligten Haushalts für das Deutsche Gymnasium für Nordschles­wig.
  • über die Einstellung und Verabschiedung der Schulleiterin/ des Schulleiters im Rahmen der Richtlinien des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig für die Besetzung von Schulleiter­stellen. Das dänische Unterrichtsministerium muss den/die Schulleiter/in gutheißen.
  • nach Empfehlung des Schulleiters/der Schulleiterin über die Einstellung und Verabschiedung von Lehrkräf­ten und weiterem Personal (Wohnheimleiterin/ Wohnheimlei­ter, Hausmeister/ Hausmeisterin, Küchenleiterin/ Küchen­leiter).
  • über Beiträge der Schülerinnen und Schüler für Unterrichtsmittel.
  • nach Empfehlung der Schulleiterin/ des Schul­leiters über die maximale Anzahl Schülerinnen bzw. Schüler pro Klasse.
  • nach Empfehlung der Schulleiterin/ des Schulleiters über den Ferienplan der Schule.

Der Ausschuss kann der Schulleitung auferlegen, bestimmte Wahlfächer anzubieten.

Der Ausschuss soll darüber hinaus

  • die Zusammenarbeit zwischen Schu­le und Elternhaus fördern und daran mitwirken, Aktivitäten und Angebote für Schülerinnen und Schüler und Eltern, wie z.B. Elterninformationsabende,  zu gestalten.
  • Eltern als Gastlehrerinnen/ Gastlehrer empfehlen und Patenschaftsarbeit pflegen.
  • nach Empfehlung der Schulleiterin/ des Schulleiters das Fachangebot der Schule gutheißen.
  • die Schul- und Hausordnung festlegen.
  • in Bauangelegenheiten mitwirken, indem Vorschläge für Änderungen und Erweiterungen im Ausschuss behandelt und im Rahmen des bewilligten Haushaltsplanes beschlos­sen werden. Bei Investitionsvorhaben werden die Vorschlä­ge behandelt und dem Haupt­vorstand des DSSV zur weiteren Beschluss­fassung vorgelegt.

§6. Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler und fest angestelltes Personal haben das Recht, den Haushalt, die Bilanz und das Protokoll des Revisors einzusehen, nachdem diese im Vorstand verabschiedet wurden.

Auskünfte, die der Schweigepflicht unterliegen, können jedoch nicht weitergegeben werden.

§7. Die Vertretertagung des Deutschen  Gymnasiums für Nordschleswig (vergl. § 8 der Satzung des DSSV)

  • ist höchstes Beschlussorgan im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit.
  • nimmt die Jahresberichte ab und verabschiedet sie.
  • wählt die/ den Ausschussvorsitzende/n.
  • führt weitere Wahlen durch, hierunter die Wahl von max. 15 Vertretern/Vertreterinnen für die Hauptvertretertagung des DSSV.
  • hat Vorschlagsrecht für die Besetzung des Ausschusses Sprache und Kultur.

Abs. 2. Die Einladung erfolgt laut § 8 der Satzungen des DSSV. Die Vertretertagung ist jährlich vor dem letzten Unterrichtstag der 3g abzuhalten. Die Einladung zur Vertretertagung des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig muss spätestens 14 Tage vor Stattfinden in „Der Nordschleswiger“ veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung in der elektronischen Ausgabe ist ausreichend. Darüber hinaus wird spätestens 14 Tage vorher eine Einladung an die registrierten Email-Adressen der Eltern der Schülerinnen und Schüler des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig geschickt. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten. Schriftliche Anträge von Mitgliedern müssen dem Ausschuss spätestens 7 Tage vor der Vertretertagung vorliegen.

Abs. 3. Über die Vertretertagung wird ein Protokoll geführt. Am Schluss der Vertreter-tagung werden die Beschlüsse und die Wahlergebnisse von der Protokollführerin oder dem Protokollführer vorgelesen und von dieser/diesem unterzeichnet.

§8. Das deutsche Gymnasium für Nordschleswig wird finanziert durch staatliche Zuschüsse des dänischen Unterrichtsministeriums und durch Mittel des deutschen Bundesministerium des Inneren (BMI) über den Bund deutscher Nordschleswiger.

Abs. 2. Die Jahresrechnung des DGN wird von der Revisorin oder dem Revisor der Volksgruppe geprüft.

§9. Der/die Vorsitzende des Gymnasiumsausschusses und der Schulleiter/ die Schulleiterin sind gemeinsam zeichnungsberechtigt.

Abs. 2. In der täglichen Leitung des Schulbetriebes ist der Rektor/die Rektorin bevollmächtigt, die übergeordneten Geschäfte wahrzunehmen.

§10. Der Gymnasiumsausschuss beschließt über Satzungsänderungen.
(vergl. § 4, Abs. 12)

Abs. 2. Die Satzungen des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig sowie Satzungs-änderungen müssen in Übereinstimmung mit den Satzungen des DSSV stehen und vom DSSV-Hauptvorstand und von der Vertretertagung des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig genehmigt werden.

Abs. 3. Die Satzungen müssen von allen Mitgliedern des Gymnasiumsausschusses unter-zeichnet werden. Name und Adresse müssen angegeben werden.

§11.  Zuwendungen, die das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig vom Bund deutscher Nordschleswiger durch den DSSV zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks erhalten hat oder die aus Zuwendungen erlangten Vermögenswerte sind an diesen zurückzuerstatten, wenn der Verwendungszweck, für den diese Zuwendungen gewährt wurden, nicht erfüllt werden kann oder soll.

Abs. 2. Das gleiche gilt, wenn sich das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig auflöst, wenn es aufgelöst wird oder seinen Zweck und seine Ziele ändert.

Abs. 3. Stimmt der Bund deutscher Nordschleswiger der Änderung des Zweckes bzw. der Ziele im Einzelfall zu, so werden die Zuwendungen oder die aus Zuwendungen erlangten Vermögenswerte dem Deutsches Gymnasium für Nordschleswig belassen. Sie gelten in diesem Falle als für den neuen Verwendungszweck gewährt. Die Neugenehmigung unterliegt nunmehr den Bestimmungen im § 11, Abs. 1. Über die aus den Zuwendungen nach § 11, Abs. 1 erlangten Vermögenswerte darf ohne Zustimmung des Bundes deutscher Nordschleswiger nicht verfügt werden.

Abs. 4. Eine Verpflichtung der Rückerstattung besteht auch, wenn die Zielsetzungs-paragraphen inhaltlich geändert oder aufgehoben werden.

Bei allen Vermögensdispositionen muss die Zustimmung des DSSV eingeholt werden.

Abs. 5. Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien oder Darlehensaufnahme ist nur mit Zustimmung des DSSV möglich.

§12. Die Satzung  wurde am 25. April 2023 auf der Vertretertagung des Gymnasiumsausschusses verabschiedet und am 29. März 2023 auf der Sitzung des DSSV Hauptvorstandes genehmigt.

Die Satzungen tritt am 2. Juni 2023 in Kraft.

2024 Frühlingsfest

Auch in Frühling ist nochmals Zeit zum feiern. Beim diesjährigen Frühlingsfest am 23.2. hatten sich alle so richtig schick gemacht. Ganz nach dem Motto: “Overdressed”.

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Internationale Verbindungen Für uns als Schule der deutschen Volksgruppe in Dänemark sind interkulturelle Begegnungen, Zusammenarbeit und Kontaktpflege ein natürlicher Bestandteil unseres Daseins und unserer Arbeit. Deutsch in einem dänischen Umfeld ist heute keine...

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Schulordnung

Schulordnung für das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig § 1 Präambel Unsere Schulordnung soll dazu beitragen, das Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten zu regeln. Sie geht von dem Grundgedanken der Mitverantwortung und der gegenseitigen Rücksichtnahme aus....

Satzung

Satzung §1.Der Name des Gymnasiums ist  Deutsches Gymnasium für Nordschleswig, Svinget 26 – 28, DK 6200 Aabenraa. Die CVR-Nummer des Gymnasiums ist: 47 59 49 28. Das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig ist eine körperschaftseigene Institution (selvejende...