Hausordnung

Hausordnung

Internat des DGN

  1. Bei einberufenen Internatsversammlungen sind die Bewohnerinnen und Bewohner dazu verpflichtet daran teilzunehmen.
  2. Die Einnahme von Alkohol ist im Schülerwohnheim verboten. Eine Ausnahme beim Alkoholverbot besteht bei internen Veranstaltungen oder bei einer, von der Internatsleitung, erteilten Alkoholgenehmigung. Die Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten muss unterschrieben vorliegen. Der Besitz oder die Lagerung von alkoholischen Getränken ist verboten.
  3. Der Besitz, Verkauf und Konsum von illegalen Drogen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Schülerwohnheim. Bei Verdacht auf Drogenkonsum ist die Internatsleitung berechtigt einen Drogentest und eine Zimmerdurchsuchung vorzunehmen. Zur Kontrolle des Drogenkonsums im Internat dürfen auch stichprobenartig Drogentests durchgeführt werden.
  4. Ein Verweis aus dem Schülerwohnheim wird bei einer dreifachen, schriftlichen Abmahnung in Bezug auf Alkohol, Diebstahl, extremer Unordnung und unangepassten Verhalten erteilt. Die Gültigkeit der Abmahnung ist ein Jahr nach dem Datum. Bei Minderjährigen wird eine Kopie der Abmahnung an die Eltern geschickt. Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze des allgemeinen Benehmens kann ein Internatsverweis ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
  5. Rauchen ist auf dem ganzen Schulgelände verboten.
  6. Ein Tag in der Woche ist „Putztag“ Alles wird aufgeräumt, Mülleimer und Papierkörbe geleert, gesaugt und gewischt. Die Zimmer werden anschließend von der Internatsleitung abgenommen.
  7. Nachtruhe gilt ab 22.00 Uhr (Zimmerlautstärke) Es darf nicht mehr geduscht werden.
  8. Jede Bewohnerin und Bewohner ist für seinen persönlichen Bereich selbst verantwortlich. Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, relevante Versicherungen abzuschließen.
  9. Die Essenszeiten im Schülerwohnheim sind von allen Bewohnerinnen und Bewohner einzuhalten. Bei Nichtteilnahme soll das Küchenpersonal spätestens eine Mahlzeit vorher informiert werden.

Frühstück: 7.15 – 7.45 Uhr
Mittag: 11.30 – 12.00 Uhr
Abendessen: 17.30 – 18.00 Uhr

  1. Gästen ist eine Übernachtung nur dann gestattet, wenn ein Übernachtungsschein ausgefüllt bei der Internatsleitung abgegeben wird. Jeder Bewohner ist für seinen Gast verantwortlich. Bei Teilnahme der Gäste an Mahlzeiten muss dieses mit dem Küchenpersonal abgesprochen werden. Im August und bei Schulfesten sind keine Gäste erlaubt.
  2. An Wochenenden ist der Aufenthalt im Schülerwohnheim nicht erlaubt. Eine Ausnahme kann für Schülerinnen und Schüler gemacht werden, für die eine Heimfahrt eine unzumutbare Belastung darstellt. Eine Sondergenehmigung muss beantragt werden.
  3. Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrages. Sie kann jederzeit geändert werden und ersetzt mit sofortiger Wirkung die alte Hausordnung.